Beschleunigte Grundqualifikation


Sie setzt den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraus und umfasst eine
- Schulung von 140 Stunden zu je 60 Minuten (incl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten) bei uns.
- eine theoretische Prüfung von 90 Minuten bei einer IHK.
Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
Quereinsteiger:
Inhaber einer Fachkundeprüfung für den Straßenpersonen- oder Güterkraftverkehr sind von der Teilnahme am Unterricht und der Prüfung insoweit befreit, als der Prüfungsgegenstand der Grundqualifikation bereits Gegenstand der Prüfung nach den Berufszugangsverordnungen sind.
- Die Dauer der Teilnahme am Unterricht verkürzt sich von 140 Stunden auf 96 Stunden á 60 Minuten incl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten.
- Die Dauer der theoretischen Prüfung verkürzt sich von 90 Minuten auf 60 Minuten.
Umschüler:
- Fahrer, die bereits im Güter- oder Personenverkehr die Grundqualifikation erworben haben, können bei Ausweitung Ihrer Tätigkeit auf einen anderen Bereich die Unterrichtsdauer von 140 Stunden á 60 Minuten auf 35 Stunden incl. 2,5 Fahrstunden á 60 Minuten verkürzen.
Sie können von der theoretischen Prüfung insoweit befreit werden, als der Prüfungsgegenstand auch von der bereits absolvierten Prüfung umfasst ist.
- Die Dauer der theoretischen Prüfung verkürzt sich von 90 Minuten auf 45 Minuten.
Die Prüfung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers/in zuständigen IHK abgelegt.
Informieren Sie sich über Kursbeginn oder wenn sie noch Fragen haben….
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