Klasse C

Schwerer LKW

Klasse C


Mit welchem Fahrzeug werde ich ausgebildet?

Mercedes Actros 1841


Was darf ich mit der Klasse fahren?

Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter 18 Jahre, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und Sonderfahrten:

  Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
  B auf C C1 auf C C auf CE Solo Zug Gesamt
Überland 5 3 5 3 5 8
Autobahn 2 1 2 1 2 3
Dunkelheit 3 1 3 0 3 3
  Fahrstunden


Welche Prüfung muss ich machen?


Theorieprüfung:

  • Fragebogen mit 37 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.


Praktische Prüfung:

  • Die praktische Prüfung dauert 75 Minuten


Wissenswertes:

Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen.

Die Klassen C wird befristet auf 5 Jahre erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Achtung:
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Wir informieren euch gerne.

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Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.