Klasse BE
Wann brauche ich die Fahrerlaubnis BE?
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung:
- Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Wissenswertes:
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben
- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG)).
- bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt. Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.
- müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E2) hinausgehen (über 12 t zG)).
Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.