Klasse L

Klasse L

Mit welchem Fahrzeug werde ich ausgebildet?

Kein Ausbildungsfahrzeug erforderlich.


Was darf ich mit der Klasse fahren?

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH*.
  • Stapler bis 25 km/h

Mindestalter: 16 Jahre


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden Grundstoff)

Praxis:

Keine praktische Ausbildung erforderlich.


Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:

  • Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit fünf falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung entfällt.


Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen


Wissenswertes:

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Füherscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt