
Klasse L
Mit welchem Fahrzeug werde ich ausgebildet?
Kein Ausbildungsfahrzeug erforderlich.
Was darf ich mit der Klasse fahren?
- Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH*.
- Stapler bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 6 Doppelstunden Grundstoff)
Praxis:
Keine praktische Ausbildung erforderlich.
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit fünf falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung entfällt.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Wissenswertes:
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Füherscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt