Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


Was darf ich mit der Klasse fahren?

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

mit Motoren- / Antriebsarten:

  • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
  • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung

Mindestalter : 16 Jahre


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:

bei Ersterteilung:

  • Fragebogen mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

bei Erweiterung:

  • Fragebogen mit 20 Fragen (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - werden zwei Fragen mit der Wertigkeit fünf falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung:

  • Die praktische Prüfung dauert 30 Minuten

Sie fahren innerhalb von Ortschaften.


Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Tag und Ort der Geburt


Wissenswertes:

Zulassung:

Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei; benötigen aber eine Betriebserlaubnis; dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden

Helmpflicht:

Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrern verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.